Schweizer Waffengesetz
Mittelalter Shop Schweiz untersteht beim Verkauf von Schwertern, Messer oder ähnlichem, dem Schweizer Waffengesetz. Das am 1. Juli 2013 revidierte, Schweizer Waffengesetz könnt Ihr hier herunterladen.
Mittelalter Shop Schweiz verkauft ausdrücklich KEINE Produkte welche nach Schweizer Waffengesetz als Waffen gelten!!!
Waffen nach Schweizer Gesetz sind:
- Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Vorderschaftrepetierer, Unterhebelrepetierer, Selbstladewaffen (Flinten und Büchsen)...
- Druckluft- und Co2-Waffen (Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule, oder wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht)
- Imitations-, Schreckschuss-und Softair-Waffen (wenn die Gefahr einer Verwechslung mit einer Feuerwaffe besteht)
- Messertypen (Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus, bei Gesamtlänge grösser als 12 cm und Klingenlänge grösser als 5 cm)
- Dolche mit symmetrischer Klinge kleiner als 30 cm
- Geräte, die dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen (Schlagrute, Wurfstern, Schlagring, Schleuder mit Armstütze)
- sämtliche Elektroschockgeräte sowie Sprayprodukte mit Reizstoffen (nach Anhang 2 Waffenverordnung (WV), ausgenommen Pfefferspray)
Keine Waffen nach Schweizer Gesetz sind:
- Schwerter (alle Schwertwaffen über 30cm Klingenlänge)
- Messer (ohne automatischen Klapp oder Springmechanismus)
- Dolche (mit symmetrischer Klinge länger als 30cm oder asymmetrischer Klinge)
- Äxte, Morgensterne etc...(Für Schaukämpfe oder Aufbewahrung Zuhause.)
- Fantasy-Waffen (Für Schaukämpfe oder Aufbewahrung Zuhause)
Mittelalter Shop Schweiz verkauft seine Produkte der Kategorie "Metall Waffen" nur an Kunden welche min. 18 Jahre alt sind (Ausweiskopie an info@mittelalter-shop-schweiz.ch wird verlangt)
Hier einen Teil des Art. 27 aus der Waffenbroschüre:
Keine Waffentragbewilligung benötigen insbesondere:
•
Teilnehmer an Veranstaltungen, bei denen in Bezug auf historische
Ereignisse Waffen getragen werden